Der Seniorenbeirat beklagt, dass die vier großen Handelsketten nur für die "Digitale Kundschaft" die Apps für das Smartphone anbieten. Einige Unternehmen bieten direkte Preisnachlässe nur an, wenn sie die Bezahl-App nutzen. Die Supermarkt-Apps haben vor allem das Ziel: Die Kunden an das beteiligte Unternehmen zu binden. Das halten wir für nicht akzeptabel, unter anderem auch deswegen, weil statistisch gesehen ein Drittel der über 70-Jährigen kein Smartphone besitze. "Das ist eine Form der Ausgrenzung", erklärt der Vorsitzende Walter Hoffmann. Wir haben aus diesem Grund die Verbraucherzentrale NRW angeschrieben und auch auf die datenschutzrechtlichen Risiken hingewiesen. Kundenprofile werden über die Lebensmittel-Apps erstellt und das Konsumverhalten analysiert. Ferner haben wir die Verbraucherzentrale gebeten zu prüfen, ob die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts eingehalten werden. – Unser Ratschlag: Alle App-Benutzer sollten die Datenschutzeinwilligungen und -einstellungen sorgfältig prüfen und diese gerade auch bei Updates im Blick behalten. Generell sollten wir Verbraucher nicht dazu gedrängt werden, ihre Daten preiszugeben, um von Preisvorteilen profitieren zu können.
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